Datenschutzrechtlicher Aspekt – Darf der Einzelne durch den Einsatz von Computern zur anonymen Nummer werden?

 

  1. Was ist Datenschutz / Datensicherheit?
  2. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  3. Probleme des Datenschutzes (in Verbindung mit Computersystemen)
  4. Darf der Einzelne durch den Einsatz von Computersystemen zur anonymen Nummer werden?

 

 

Was ist Datenschutz / Datensicherheit?

Datenschutz

  1. Schutz der Person vor mißbräuchlicher Verwendung seiner personenbezogenen Daten (Daten, die unmittelbar zu einer Person gespeichert sind ) und von personenbeziehbaren Daten (Daten aus einem anonymen Datenbestand, z.B. statistische Daten).
  2. Bsp.: Wohnt man in einem Dorf mit 5000 Einwohnern und weiß anhand der Daten der Volkszählung, daß dort 10 Ärzte wohnen, mit welchem Verkehrsmittel der eigene Hausarzt täglich zu seiner Praxis fährt und wie weit die von seiner Wohnung entfernt ist, so kann man ihn unter den 10 Ärzten möglicherweise eindeutig identifizieren und sein Gehalt, sein Familienstand (geschieden?) und andere persönliche Daten ermitteln, obwohl die Daten ursprünglich anonym erhoben worden sind (Reanonymisierung).

    (Schülerduden Informatik)

  3. Schutz der Person vor Beschädigung bzw. Zerstörung seiner privat gespeicherten Daten

z.B. durch Computerviren o.ä.

Datensicherheit

Mit Maßnahmen der Datensicherheit (das Bayrische Datenschutzgesetz verwendet den Begriff "technische und organisatorische Maßnahmen") sollen folgende Ziele erreicht werden:

 

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Das BDSG trat am 1.1.1978 in Kraft, wurde am 20.12.1990 völlig neu gefaßt und zuletzt 17.12.1997 durch Art.2, Abs.5 des Begleitgesetzes zum Telekommunikationsgesetz geändert.

Beschreibt die Vorschriften für die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten,

dabei wird unterschieden nach:

In den jeweiligen Abschnitten sind u.a. die Anwendungsbereiche Straf- u. Bußgeldbestimmungen sowie die Handhabung der Grundrechte der Betroffenen, d.h. derjenigen Personen, deren personenbezogene Daten zu schützen sind, aufgeführt:

Um personenbezogene Daten sicher zu schützen, empfiehlt das Gesetz eine Reihe von Maßnahmen wie Zugangskontrolle, Übermittlungskontrolle, Datenträgerkontrolle, Eingabekontrolle u.a.

Bei unzulässiger oder unrichtiger automatischer Datenverarbeitung ist nach dem BDSG und einigen Landesgesetzen unabhänig vom Verschulden Schadensersatz zu leisten.

Desweiteren beschreibt das BDSG die Aufgaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, der in erster Linie als Kontrollinstanz für die öffentliche Datenverarbeitung dienen soll und von jedem Bürger in Anspruch genommen werden kann.

Ausgeklammert aus diesen Regelungen ist der Sicherheitsbereich (Polizei, Geheimdienste, Bundeswehr, ...).

 

Probleme des Datenschutzes (in Verbindung mit Computersystemen)

  1. Internet (E - Mail)
  1. Kreditkarten / Krankenkassenkarten / SIM – Karte (Handy) u.ä.

Begehrtes Diebstahlobjekt, da viele Informationen gespeichert, die mit neustem Gerät (im Computer - Fachhandel legal erhältlich) relativ leicht auszulesen sind

 

Darf der Einzelne durch den Einsatz von Computersystemen zur anonymen Nummer werden?

Ich meine, der Einzelne darf nicht nur, er müßte beim Einsatz von Computersystemen zur anonymen Nummer werden, das würde einer Menge Verbrechen von "Hobby – Hackern" vorbeugen, und wäre damit im Sinne des Datenschutzes. Schutz gegen Profi – Hacker ist, wenn überhaupt, nur sehr erfahrenen Nutzern möglich, da umfangreiche Kenntnisse über Sicherheitsmaßnahmen nötig sind, welche sich meist dem Verständnis und dem Bewußtsein normaler Nutzer entziehen. Grundsätzlich kann man sagen, das man jede nur mögliche Vorsichtsmaßnahme ergreifen sollte, um seine Daten zu schützen, und dazu gehört auch, anonym zu bleiben, und seine persönlichen Daten nicht überall preiszugeben.